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   OLG Hamm, 15.07.2010 - I-15 VA 10/09   

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https://dejure.org/2010,19646
OLG Hamm, 15.07.2010 - I-15 VA 10/09 (https://dejure.org/2010,19646)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.07.2010 - I-15 VA 10/09 (https://dejure.org/2010,19646)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - I-15 VA 10/09 (https://dejure.org/2010,19646)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmittel gegen die Verweigerung der Zustellung einer titelumschreibenden vollstreckbaren Ausfertigung durch den Gerichtsvollzieher

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG § 23; ZPO § 750 Abs. 2; ZPO § 766
    Rechtsmittel gegen die Verweiger der Zustellung einer titelumschreibenden vollstreckbaren Ausfertigung durch den Gerichtsvollzieher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 322
  • Rpfleger 2011, 93
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 08.05.1984 - 1 VA 1/83
    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2010 - 15 VA 10/09
    In diesem Zusammenhang hält der Senat nach erneuter Prüfung eine Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof nach § 29 Abs. 1 EGGVG in der bis zum 31.08.2009 gültigen Fassung, die gemäß Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG-RG auf das vorliegende Verfahren noch Anwendung findet, im Hinblick auf die Entscheidung des Kammergerichts vom 08.05.1984 (OLGZ 1985, 82 ff.) und die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 18.06.1976 (Rpfleger 1976, 367) für nicht veranlasst.
  • OLG Stuttgart, 15.02.2021 - 8 VA 1/21

    Rechtsbehelf gegen die Ablehnung einer Zustellung durch den Gerichtsvollzieher

    Es ist bereits zweifelhaft, ob es sich bei der Ablehnung von Zustellungen durch den Gerichtsvollzieher auch außerhalb eines Zwangsvollstreckungsverfahrens um einen Justizverwaltungsakt im Sinne von § 23 EGGVG handelt, oder ob der Gerichtsvollzieher sich in allen Fällen der Zustellung im Parteibetrieb nach § 192 ZPO als ein den Parteien gesetzlich zur Verfügung gestelltes selbstständiges Organ der Gerichtsbarkeit betätigt und die Rechtmäßigkeit seines Handelns daher nicht im Verfahren nach § 23 EGGVG überprüft werden kann (gegen Eröffnung des Rechtsweges nach § 23 ff. EGGVG: Mayer in Kissel/Mayer, GVG, 10. Auflage 2021, § 23 EGGVG, Rn. 127; KG, Beschluss vom 8. Mai 1984 - 1 VA 1/83; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 18. Juni 1976 - 20 VA 4/76; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 15. Juli 2010 - I-15 VA 10/09; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. September 2016 - 6 VA 29/16).

    Auch aus dem von dem Beteiligten zu 1 herangezogenen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 15. Juli 2010 - I-15 VA 10/09) lässt sich nicht anderes ableiten.

  • OLG Bamberg, 17.01.2018 - 6 VA 5/17

    Anspruch einer nicht am Verfahren beteiligten Behörde auf Auskunft aus einer

    Er ist daher nicht als Privatperson, sondern als Justizbehörde anzusehen (OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2010, 15 VA 10/09, Tz. 5; MüKo/ZPO - Pabst, 5. Aufl., § 23 EGGVG, Rn. 8; Lückemann in Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 23 EGGVG, Rn. 10).
  • OLG Nürnberg, 22.11.2013 - 4 VA 1939/13

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehnung eines

    Die Ablehnung des Antrags auf Durchführung des Pfandverkaufs im Wege der öffentlichen Versteigerung gemäß §§ 1233 ff BGB i.V.m. §§ 238, 244 Nr. 1 GVGA a.F. stellte eine Maßnahme der Gerichtsvollzieherin außerhalb der Zwangsvollstreckung dar, die nicht mit den - gemäß § 23 Abs. 3 EGGVG das Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ausschließenden - zwangsvollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfen angegriffen werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 15.07.2010, Rpfleger 2011, 93; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.04.2008, MDR 2008, 1365).
  • BGH, 27.06.2012 - IV ZB 27/11

    Rechtswegabgrenzung zwischen Zivilgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit:

    Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass eine Tätigkeit des Gerichtsvollziehers außerhalb der Zwangsvollstreckung generell nicht unter § 766 ZPO falle, sondern er als Justizbehörde i.S. des § 23 EGGVG tätig werde (OLG Hamm Rpfleger 2011, 93; OLG Düsseldorf MDR 2008, 1365; OLG Frankfurt OLGR 1998, 234; 235; OLG Karlsruhe MDR 1976, 54; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 70. Aufl. § 23 EGGVG Rn. 4; Musielak/Lackmann, ZPO 9. Aufl. § 766 Rn. 8; Zöller/Stöber, ZPO 29. Aufl. § 766 Rn. 5; § 23 EGGVG Rn. 10; MünchKomm-ZPO/Rauscher/Pabst, ZPO 3. Aufl. § 23 EGGVG Rn. 45).
  • LG Bonn, 06.09.2011 - 4 T 327/11

    Rechtsbehelf gegen die Weigerung eines Gerichtsvollziehers zur Ausführung einer

    Der Gerichtsvollzieher handelt bei Zustellungen als Justizbehörde im Sinne von § 23 EGGVG, so dass der Rechtsweg nach §§ 23ff. EGGVG eröffnet ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.7.2010, I-15 VA 10/09).
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